Förderung beruflicher Weiterbildung durch die Koordinierungsstelle
Die Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft kann förderberechtigten Personen aus dem Oldenburger Münsterland einen Zuschuss zur Kursgebühr zahlen, wenn eine berufsbezogene Weiterbildung abgeschlossen wird.
Wer ist zuschussberechtigt?
- Frauen in Elternzeit
- Berufsrückkehrerinnen
- erwerbslose Frauen ohne Leistungsbezug von ALG I oder ALG II
Drei Schritte zur Förderung:
- Wählen Sie ein geeignetes Qualifizierungsangebot bei einem regionalen Bildungsträger aus.
- Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme telefonisch bei der Koordinierungsstelle beantragt werden.
- Nach Abschluss des Kurses muss der bewilligte Antrag mit der Teilnahmebescheinigung und dem Nachweis der Bezahlung im Original bei der Koordinierungsstelle einreicht werden.
Der Eigenanteil an den Fortbildungskosten beträgt mindestens 50%. Eine zuschussberechtigte Person kann maximal 400 Euro pro Jahr geltend machen. Das Budget der Koordinierungsstelle ist begrenzt, deshalb besteht auf diese Förderung kein Rechtsanspruch.
Der letzte Abrechnungstermin ist der 15. Dezember.